- Schuldigkeit
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Schụl|dig|keit 〈f. 20; unz.〉 Pflicht, Verpflichtung ● das ist deine verdammte Pflicht und \Schuldigkeit 〈umg.; verstärkend〉; ich habe nur meine \Schuldigkeit getan meine Pflicht erfüllt; der Mohr hat seine \Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen (sprichwörtl. nach Schiller, Fiesco, 3,4)* * *
Schụl|dig|keit, die; -, -en:das Schuldigsein:☆ seine [Pflicht und] S. tun (dasjenige tun, wozu man verpflichtet ist);seine S. getan haben (ugs.; seinen Zweck erfüllt haben, ausgedient haben u. nicht mehr gebraucht werden: sobald er seine S. getan hat, werden sie ihn in die Wüste schicken).* * *
Schụl|dig|keit, die; -, -en: 1. das Schuldigsein: Vergil hat seine S. gegenüber Homer nicht verheimlicht (Fest, Im Gegenlicht 256); *seine [Pflicht und] S. tun (dasjenige tun, wozu man verpflichtet ist); seine S. getan haben (ugs.; seinen Zweck erfüllt haben, ausgedient haben u. nicht mehr gebraucht werden): das Provisorium hat jetzt seine S. getan; So sinnvoll der Schmerz im Gefüge des Lebens jedoch ist - wenn die Diagnose gestellt ist, hat er seine S. getan (Medizin II, 11); sobald er seine S. getan hat, werden sie ihn in die Wüste schicken. 2. (veraltend) Betrag, den man jmdm. für etw. ↑schuldig (2) ist: Als ich ... den Wirt nach meiner S. fragte, weigerte er sich, Geld von mir anzunehmen (Buber, Gog 115).
Universal-Lexikon. 2012.